Geldwäschebeauftragte, Beratung zur Geldwäsche-Prävention für Güterhändler

Die münch consulting GmbH beschäftigt sich neben dem Geschäftsfeld Datenschutz auch mit dem Thema Geldwäsche-Prävention und externe Geldwäschebeauftragte für Güterhändler.

Unter dem Begriff des Güterhändlers verstehen wir unter anderem:

  • Automobilhändler
  • Wohnmobilhändler
  • Zweiradhändler
  • Boothändler
  • Juweliere, Schmuckhändler, Uhrenhändler
  • Kunstvermittler (Auktionator, Galerist)
  • Kunstlagerhalter
  • Immobilienhändler, Immobilienmakler
  • andere Handelsformen, die mit hochwertigen Gütern handeln

Güterhändler zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG zum Verpflichtetenkreis des Geldwäschegesetzes. Güterhändler im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die gewerblich Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung (§ 1 Abs. 9 GwG).

Generell sind Güterhändler nach dem Geldwäschegesetzt (GwG) angehalten, ihre Kunden beziehungsweise Vertragspartner zu identifizieren, also deren Daten aufzunehmen. Dies gilt bei jeder Annahme von Bargeld ab 10.000 Euro. Der Händler muss nach dem Willen des Gesetzgebers herausfinden, wer tatsächlich Eigentümer des Geldes ist und wer von Seiten des Käufers berechtigt ist, das Geschäft zu tätigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde mit mehreren kleineren Beträgen in bar zahlen möchte, die aber zusammen den Wert 10.000 Euro oder mehr ergeben.

Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder können Güterhändler dazu verpflichten einen Geldwäschebeauftragten zu benennen. Dies kann auch – analog zum Datenschutz – ein externer Geldwäschebeauftragter sein.

Die münch consulting GmbH unterstützt Sie beim Aufbau einer Geldwäscheablauforganisation innerhalb ihres Unternehmens und stellt auf Wunsch auch einen externen Geldwäschebeauftragten zur Verfügung.

Unsere Vorgehensweise könnte sich folgendermaßen darstellen:

  • Bestandsaufnahme (IST-Situation)
  • Erstellung einer Risikoanalyse gem. §5 GwG
  • Ableitung interner Sicherungsmaßnahmen gem. §6 GwG
  • Schulung und Aufklärung ihres Personals
  • Erstellung von Verdachtsmeldungen
  • Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
  • Support
  • Regelmäßige, jährliche Überprüfung der Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen
  • Stellung des externen Geldwäschebeauftragten

Wir haben unsere Dienstleistungen in drei Leistungspaketen definiert:

LeistungAufgaben-
verteilung im Paket „Geldwäsche-Beratung“
Aufgaben-
verteilung im Paket „Geldwäsche-Beauftragter“
Aufgaben-
verteilung im Paket „Geldwäsche-Beauftragter Premium“
Bestandsaufnahme mit gemeinsamer Erstellung von Risiko-Analyse (§ 5 GwG)
und Ableitung von internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG)
im Leistungsumfang enthaltenim Leistungsumfang enthaltenim Leistungsumfang enthalten
Jährliche Überprüfung der Risiko-Analyse und daraus abgeleiteten Sicherungsmaßnahmenim Leistungsumfang enthaltenim Leistungsumfang enthaltenim Leistungsumfang enthalten
Erstellung / Aktualisierung von Schulungsunterlagen bis 15 Mitarbeiterim Leistungsumfang enthaltenim Leistungsumfang enthaltenim Leistungsumfang enthalten
Durchführung von SchulungenOptional,
nach Aufwand
Optional,
nach Aufwand
im Leistungsumfang enthalten
Stellung des Geldwäschebeauftragten und eines StellvertretersKundeim Leistungsumfang enthaltenim Leistungsumfang enthalten
Stellung von mind. 1 stellvertretenden Geldwäschebeauftragten vor OrtKundeKundeKunde
Erstellung von VerdachtsmeldungenKundeKundeim Leistungsumfang enthalten
Kommunikation mit den AufsichtsbehördenKundeim Leistungsumfang enthaltenim Leistungsumfang enthalten
Support (per Telefon, E-Mail, Videokonferenz)2 Stunden incl.8 Stunden incl.im Leistungsumfang enthalten
Überprüfung der Einhaltung der internen SicherungsmaßnahmenKundeKundeim Leistungsumfang enthalten

Fragen Sie uns nach einem individuellen Angebot.

Sie erreichen uns jederzeit unter folgender E-Mail-Adresse: kontakt@geldwäschebeauftragte.de

oder zu den üblichen Bürozeiten unter 09397 2543200.