Die münch consulting GmbH beschäftigt sich neben dem Geschäftsfeld Datenschutz auch mit dem Thema Geldwäsche-Prävention und externe Geldwäschebeauftragte für Güterhändler.
Unter dem Begriff des Güterhändlers verstehen wir unter anderem:
- Automobilhändler
- Wohnmobilhändler
- Zweiradhändler
- Boothändler
- Juweliere, Schmuckhändler, Uhrenhändler
- Kunstvermittler (Auktionator, Galerist)
- Kunstlagerhalter
- Immobilienhändler, Immobilienmakler
- andere Handelsformen, die mit hochwertigen Gütern handeln
Güterhändler zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 16 GwG zum Verpflichtetenkreis des Geldwäschegesetzes. Güterhändler im Sinne dieses Gesetzes ist jede Person, die gewerblich Güter veräußert, unabhängig davon, in wessen Namen oder auf wessen Rechnung (§ 1 Abs. 9 GwG).
Generell sind Güterhändler nach dem Geldwäschegesetzt (GwG) angehalten, ihre Kunden beziehungsweise Vertragspartner zu identifizieren, also deren Daten aufzunehmen. Dies gilt bei jeder Annahme von Bargeld ab 10.000 Euro. Der Händler muss nach dem Willen des Gesetzgebers herausfinden, wer tatsächlich Eigentümer des Geldes ist und wer von Seiten des Käufers berechtigt ist, das Geschäft zu tätigen. Dies gilt auch, wenn der Kunde mit mehreren kleineren Beträgen in bar zahlen möchte, die aber zusammen den Wert 10.000 Euro oder mehr ergeben.
Die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder können Güterhändler dazu verpflichten einen Geldwäschebeauftragten zu benennen. Dies kann auch – analog zum Datenschutz – ein externer Geldwäschebeauftragter sein.
Die münch consulting GmbH unterstützt Sie beim Aufbau einer Geldwäscheablauforganisation innerhalb ihres Unternehmens und stellt auf Wunsch auch einen externen Geldwäschebeauftragten zur Verfügung.
Unsere Vorgehensweise könnte sich folgendermaßen darstellen:
- Bestandsaufnahme (IST-Situation)
- Erstellung einer Risikoanalyse gem. §5 GwG
- Ableitung interner Sicherungsmaßnahmen gem. §6 GwG
- Schulung und Aufklärung ihres Personals
- Erstellung von Verdachtsmeldungen
- Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden
- Support
- Regelmäßige, jährliche Überprüfung der Einhaltung der Sicherungsmaßnahmen
- Stellung des externen Geldwäschebeauftragten
Wir haben unsere Dienstleistungen in drei Leistungspaketen definiert:
Leistung | Aufgaben- verteilung im Paket „Geldwäsche-Beratung“ | Aufgaben- verteilung im Paket „Geldwäsche-Beauftragter“ | Aufgaben- verteilung im Paket „Geldwäsche-Beauftragter Premium“ |
Bestandsaufnahme mit gemeinsamer Erstellung von Risiko-Analyse (§ 5 GwG) und Ableitung von internen Sicherungsmaßnahmen (§ 6 GwG) | im Leistungsumfang enthalten | im Leistungsumfang enthalten | im Leistungsumfang enthalten |
Jährliche Überprüfung der Risiko-Analyse und daraus abgeleiteten Sicherungsmaßnahmen | im Leistungsumfang enthalten | im Leistungsumfang enthalten | im Leistungsumfang enthalten |
Erstellung / Aktualisierung von Schulungsunterlagen bis 15 Mitarbeiter | im Leistungsumfang enthalten | im Leistungsumfang enthalten | im Leistungsumfang enthalten |
Durchführung von Schulungen | Optional, nach Aufwand | Optional, nach Aufwand | im Leistungsumfang enthalten |
Stellung des Geldwäschebeauftragten und eines Stellvertreters | Kunde | im Leistungsumfang enthalten | im Leistungsumfang enthalten |
Stellung von mind. 1 stellvertretenden Geldwäschebeauftragten vor Ort | Kunde | Kunde | Kunde |
Erstellung von Verdachtsmeldungen | Kunde | Kunde | im Leistungsumfang enthalten |
Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden | Kunde | im Leistungsumfang enthalten | im Leistungsumfang enthalten |
Support (per Telefon, E-Mail, Videokonferenz) | 2 Stunden incl. | 8 Stunden incl. | im Leistungsumfang enthalten |
Überprüfung der Einhaltung der internen Sicherungsmaßnahmen | Kunde | Kunde | im Leistungsumfang enthalten |
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Sie erreichen uns auch telefonisch unter 09397 2543200 oder per Mail unter info@geldwäschebeauftragte.de.